Die Klinikleitung verpflichtet sich gegenüber den Patienten
und Vertragspartnern alle Tätigkeiten und Dienstleistungen wie
· ärztliche
Betreuung und Behandlung
· Heilmaßnahmen,
Diagnostik und Therapien
· allgemeine
und individuelle Patientenbetreuung
in allen Phasen der Dienstleistung in hoher Qualität nach
den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Zu den Aufgaben aller Bereiche und
Therapien gehört die Förderung des Qualitätsbewusstseins im Dienste des
Patienten. Die Führungskräfte sind verpflichtet, dieses Qualitätsbewusstsein zu
fördern.
Qualitätsverbesserungen bezüglich aller Tätigkeiten müssen
ein kontinuierlicher Prozess sein; sie müssen planmäßig und systematisch
begonnen und verfolgt werden. Dies gilt für alle Bereiche des Unternehmens.
Die Aus- und Weiterbildung ist danach zu beurteilen, in
welchem Maße sie dem Patienten, dem Qualitätsfortschritt der Abläufe und dem
Qualitätsbewusstsein dient.
Die Unternehmensleitung stellt alle notwendigen materiellen
Voraussetzungen hierfür zur Verfügung.
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