Um die Rehabilitation flexibler auf die Verhältnisse des Einzelnen
abstimmen zu können, bieten die Rentenversicherungsträger seit einiger
Zeit auch teilstationäre Leistungen an. Sie unterscheiden sich von
einem stationären Aufenthalt dadurch, dass der Patient nicht “rund um
die Uhr” betreut wird. Er sucht die wohnortnahe
Rehabilitationseinrichtung nur während der Therapiezeiten auf und
verbringt die Abenden und Wochenenden zu Hause.
Diese
Form der Rehabilitation ist vor allem für solche Patienten interessant,
bei denen aus persönlichen Gründen (z. B. Unabkömmlichkeit wegen Pflege
eines Kindes, berufliche Zwänge) eine auswärtige Unterbringung nicht in
Frage kommt. Die teilstationäre Rehabilitation kann in Betracht kommen
anstelle stationärer Rehabilitationsleistungen oder zu deren
Verkürzung. Bei einer teilstationären Heilbehandlung muss vom Patienten
nichts zugezahlt werden.
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