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Wann kann man eine Rehamaßnahme wiederholen?

Für die Wiederholungsheilbehandlungen gibt es Einschränkungen. Sie können grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren nach Durchführung einer gleichartigen Leistung - dazu gehören auch Heilbehandlungen anderer Stellen (z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft) - beansprucht werden.

Ausnahme: Auch innerhalb der Vier-Jahresfrist kann eine erneute Heilbehandlung bewilligt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.