Logo klein

Voraussetzungen für eine Rehamaßnahme

Medizinische Leistungen in der Rehabilitation sind von der Erfüllung bestimmter persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abhängig.

Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Rehabilitationsleistung voraussichtlich entweder

  • bei erheblicher Gefährdung die Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet oder
  • bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert / wiederhergestellt oder
  • der Eintritt von Berufs- / Erwerbsunfähigkeit abgewendet werden kann.

Auch wer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann eine Heilbehandlung erhalten, wenn dadurch die Berufs- oder Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.